ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPRACHDIENSTLEISTUNGEN

Sprachdienstleistungen stellen eine besondere Art von Dienstleistungen dar. Aus diesem Grunde können solche Aufträge nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommen werden. Anderslautende Vorschriften des Auftraggebers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1. Berechnungsgrundlage

1.1 Schriftliche Sprachdienstleistungen werden grundsätzlich nach Wortanzahl in der Textvorlage berechnet. Der Wortpreis richtet sich nach Zielsprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes, gem. der jeweils aktuellen Preisliste. Ohne genaue Kenntnis der zu übersetzenden Vorlage(n) wird von einem Text mittleren Schwierigkeitsgrades ausgegangen.

1.2 Eine Abrechnung nach Zeilen in der Zielsprache ist auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers möglich. Preise und Abrechnungsmodalitäten werden hierbei stets projektbezogen vereinbart.

1.3 Wird die Sprachdienstleistung auf Wunsch des Auftraggebers unter Zuhilfenahme von Übersetzungssoftware (TRADOS, TRANSIT usw.) durchgeführt, erfolgt die Abrechnung gemäß der programmeigenen Textanalyse.

1.4 Bei Eilaufträgen, die zur Wahrung des Liefertermins außerhalb der üblichen Arbeitszeit ausgeführt werden müssen (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit), wird möglicherweise ein Zuschlag von 20-100 % auf das Netto-Honorar berechnet. Dies wird vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber vereinbart.

1.5 Artverwandte Mehrwertdienstleistungen (Fremdsprachensatz, Terminologiearbeit, Korrektur, ¬Lektorat u. ä.) werden nach Zeitaufwand berechnet. Der Honorarrechnung wird ein Arbeitszeitnachweis beigefügt. 

1.6 Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, erfolgt die Berechnung auf Basis der Normseite (25 Schriftzeilen à 50-55 ASCII-Zeichen). Normseiten ab 20 Schriftzeilen gelten als ganze Seite.

1.7 Kleinaufträge verrechnen wir mit einer Kostenpauschale bzw. nach Vereinbarung.

1.8 Mündliche Sprachdienstleistungen (Simultan- oder Konsekutiv-Dolmetschen) werden nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage des zuvor vereinbarten Tageshonorars abgerechnet. Angefangene Stunden gelten hierbei als volle Stunde. Die reguläre Arbeitszeit von Sprachmittlern zu Normaltarif beträgt pro Tag – gem. Richtlinien von A.I.I.C. – bei Konferenzdolmetschen höchstens sechs und bei Konsekutivdolmetschen höchstens acht Stunden. Bei Überstunden wird ein Zuschlag von 50 % auf den vereinbarten bzw. zeitproportionalen Stundensatz erhoben. Anreise- und Heimreise- sowie die evtl. erforderliche Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit werden vereinbarungsgemäß vergütet. 

1.9 Die bei Vor-Ort-Einsatz zwangsläufig anfallenden Nebenkosten (Unterkunft, Tagegeld, Spesen u. ä.) werden in der nachgewiesenen Höhe in Rechnung gestellt.

2. Ausführung

2.1 Schriftliche Sprachdienstleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden – sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen seitens des Auftraggebers vorliegen – mit dem in der Zielsprache allgemein üblichen lexikographisch vertretbaren bzw. allgemein verständlichen Begriff übersetzt.

2.2 Die in Verbindung mit einer Sprachdienstleistung entstandenen Terminologielisten und Datenbanken bleiben unser Eigentum, es sei denn, es wurde bei Auftragserteilung bzw. bei Beginn der geschäftlichen Beziehungen etwas Anderes vereinbart.

2.3 Die Übertragung des Quelltextes in die Zielsprache erfolgt – je nach Art des zu übersetzenden Textes – wörtlich, sinngemäß bzw. mentalitätsgerecht unter voller Wahrung des Informationsgehaltes.

2.4 Für den Fall, dass wir aufgrund einer erbrachten Sprachdienstleistung wegen Verletzung des Urheberrechtes aus gleich welchem Grund durch Dritte in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von einer derartigen Haftung in vollem Umfang freizustellen.

2.5 Für Übersetzungsfehler, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben seitens des Auftraggebers oder durch Fehler im Quelltext entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt auch und insbesondere für unleserliche und widersprüchliche Namen und Zahlen, Maßeinheiten und Textpassagen.

3. Liefertermin und Lieferung

3.1 Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall verbindlich zugesagt.

3.2 Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig zum Versand gebracht wurde, dass er unter Berücksichtigung der üblichen Laufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte eintreffen müssen.

3.3 Kann der Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus Gründen nicht eingehalten werden, die von uns nicht zu vertreten sind (Verkehrsstörungen, Ausfall der Energieversorgung und/oder des Internets, plötzliche Erkrankung, Streik, Aufruhr, Kriegsereignisse und sonstige Betriebsstörungen), sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte – insbesondere Schadensersatzansprüche – sind für solche Fälle ausgeschlossen.

4. Obliegenheiten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung seine besonderen Wünsche wie Bearbeitungssoftware einschl. Version, Lieferart, Druckreife, Fremdsprachensatz, Terminologieextrakt, Anzahl der Ausfertigungen u. ä. unzweideutig zu definieren.

4.2 Die zur sachgemäßen Ausführung des Auftrages erforderlichen technischen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Terminologielisten, Zeichnungen und Abbildungen, Abkürzungserläuterungen u. ä.) sind uns unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.3 Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen.

4.4 Technische Handbücher und umfangreichere Druckschriften müssen uns als Vorlage und Arbeitsgrundlage in elektronischer Form als überschreibbare Originaldatei und lesbares PDF-File bzw. Ablichtung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

4.5 Bei mündlichen Sprachdienstleistungen müssen dem Sprachmittler alle Unterlagen zum Gesprächsgegenstand sowie evtl. Hintergrundinformationen rechtzeitig zugänglich gemacht werden, damit er sich auf die Veranstaltung gründlich vorbereiten kann.

4.6 Wenn nichts anderes vereinbart, verbleiben alle Arbeitsunterlagen nach Abschluss des Auftrages bei uns und werden einschließlich des fertigen Produkts unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen 5 (fünf) Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet und die Datensätze gelöscht.

5. Versand

5.1 Die Lieferung erfolgt i. d. R. per Internet als E-Mail-Anhang oder als unverschlüsselter Datensatz über den für den beauftragten Sprachmittler bzw. den Auftraggeber dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit eingerichteten Zugang auf unserem FTP-Server. Auf Wunsch kann der Auftrag auch auf Datenträger oder als Papierausdruck auf dem Postweg oder durch Boten geliefert werden. 

5.2 Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen keine Schadensersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.

6. Mängelrügen

6.1 Sollte die Sprachdienstleistung offensichtliche sachliche bzw. terminologische, sprachliche oder schreibtechnische Fehler aufweisen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Tatsache unter genauer Angabe der Mängel unverzüglich zu rügen. Das Recht auf Nachbesserung in einer angemessenen Frist gemäß BGB behalten wir uns ausdrücklich vor. 

6.2 Reklamationen jeder Art können durch den Auftraggeber binnen Monatsfrist nach Eingang der Lieferung geltend gemacht werden. Zeigt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Mängel an, gilt die Sprachdienstleistung als abgenommen.

6.3 Wünscht der Auftraggeber gleich aus welchem Grund keine Nachbesserung, ist er nicht berechtigt, das in Rechnung gestellte Honorar eigenmächtig zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern. Wandlung und Schadensersatz seitens des Auftraggebers sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Sprachdienstleistungen jeder Art werden nach Maßgabe und unter strikter Einhaltung der Vorgaben unseres nach DIN EN ISO 9001-2008 zertifizierten Qualitätsmanagement-Systems in der jeweils gültigen Redaktion oder – auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers – gemäß der Norm DIN EN ISO 15038 abgewickelt. 

7.2 Wir haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Sprachdienstleistung bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes, höchstens jedoch bis € 100.000,--. Sämtliche darüber hinausgehenden Haftungsansprüche gegen uns werden hiermit explizit ausgeschlossen. 

8. Stornierung

8.1 Nimmt der Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag gleich aus welchem Grunde zurück, ohne hierzu vertraglich oder gesetzlich berechtigt zu sein, muss er uns die bis zur Stornierung erbrachte Leistung bezahlen und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten erstatten.

8.2 Werden mündliche Sprachdienstleistungen nicht längstens drei Tage vor Arbeitsbeginn storniert, haben wir Anspruch auf mindestens ein Tageshonorar, es sei denn, wir können dem beauftragten Sprachmittler einen angemessenen Ersatzauftrag anbieten.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Honorarrechnungen für Sprachdienstleistungen sind – wenn nichts anderes vereinbart – sofort und rein netto zur Zahlung fällig.

9.2 Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung.

9.3 Bei umfangreichen Sprachdienstleistungen mit langen Lieferfristen sind wir berechtigt, zur Deckung der laufenden Kosten eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung unser Eigentum.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Für Sprachdienstleistungen aller Art und alle daraus abgeleiteten Ansprüche gilt deutsches Recht.

11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, bei mündlichen Sprachdienstleistungen der Ort der Leistungserbringung.

11.3 Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt. In solchen Fällen gilt das BGB.

Düsseldorf, 01. Mai 2012

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